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Montag, 09 Januar 2012 15:03

Beschluss der Generalversammlung der IFBB-Austria vom 6.3.2010

In letzter Zeit häufen sich die Versuche ehemaliger IFBB-Athleten, die in den letzten Jahren zu anderen Verbänden gewechselt haben, wieder von der IFBB-Austria aufgenommen zu werden. Sie haben wohl erkannt, dass die IFBB die interessantesten Meisterschaften anbietet und die meisten Starts ermöglicht:


Zur Information für diese Athleten hier neuerlich die Veröffentlichung der Beschlussfassung der Generalversammlung der IFBB-Austria vom 6.3.2010.

Die Generalversammlung der ÖABFF/IFBB-Austria hat am 6.3.2010 zu diesem Thema folgende Beschlüsse gefasst:

1) IFBB-Athleten/innen, welche trotz genereller Kenntnis der Bestimmungen der IFBB bei einem anderen Verband gestartet sind, werden ab diesem Tag bei keiner Veranstaltung der IFBB-Austria mehr zugelassen. Weiters wird keinem dieser Athleten eine Genehmigung für einen Start bei IFBB-Veranstaltungen im Ausland erteilt. Diese Regelung gilt für 3 Jahre nach ihrem letzten Start bei einer Veranstaltung, die nicht von der IFBB organisiert wurde.

2.) IFBB-Athleten/innen, welche trotz genereller Kenntnis der Bestimmungen der IFBB bei einem anderen Verband gestartet sind, können drei Jahre nach ihrem letzten Start bei einem anderen Verband als der IFBB einen Antrag um Wiederaufnahme in die IFBB-Austria stellen. Dieses Schreiben wird der Generalversammlung zur Entscheidung vorgelegt.

3.) IFBB-Athleten/innen, welche in genereller Kenntnis der Bestimmungen der IFBB bei einem anderen Verband gestartet sind, haben gleichzeitig mit dem o.a. Antrag um Wiederaufnahme in die IFBB-Austria einen negativen Dopingtest vorzulegen, der nicht älter als 14 Tage sein darf.

4.) Der Antrag auf Wiederaufnahme in die IFBB-Austria muss von der Generalversammlung einstimmig angenommen werden, ansonsten der Antrag als abschlägig beantwortet gilt.

Gelesen 215 mal Letzte Änderung am Montag, 09 Januar 2012 15:12
   

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